EUdssr_Austritt!

EU-Austritts Volksbegehren. 24. Juni - 1. Juli 2015 !


Inge Rauscher, die Initiatorin des unabhängigem Volksbegehrens zum EU-Austritt in einem Interview mit M. Vogt (Alpenparlament):


Ein Volksbegehren, betrieben von einem unabhängigem Personenkomitee, über eine Abstimmung zum Austritt aus der Europäischen Union kann von 24. Juni bis 1. Juli in allen Gemeindeämtern und Magistraten unterschrieben werden.

 
Ausgabe 2 : Interviews mit Jürgen Elsässer, Harald Vilimsky und Karl Albrecht Schachtschneider

Weitgehend ignoriert von den Mainstream-Medien haben engagierte Bürger ein Volksbegehren für einen Austritt Österreichs aus der EU durchgesetzt, das von 24. Juni bis 1. Juli unterstützt werden kann. Unzensuriert.at widmet sich seit seiner Gründung wichtigen Themen, die in den sonstigen Medien unbeachtet bleiben, und hat daher die Frage „Müssen wir raus aus der EU?“ in den Mittelpunkt der zweiten Ausgabe von Unzensuriert-TV gestellt. Darin kommen der deutsche Publizist Jürgen Elsässer der FPÖ-EU-Delegationsleiter Harald Vilimsky und der deutsche Verfassungsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider zur Wort.

Für Elsässer ist eine EU-Mitgliedschaft demokratisch nicht zu legitimieren, weil in Wahrheit nicht das gewählte Parlament, sondern die nicht demokratisch gewählte EU-Kommission: „Die verabschieden ihre Direktiven, die dann in den einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, ohne dass wir noch etwas dazutun könnten.“

Harald Vilimsky, dessen Partei in vielen Kritikpunkten mit den Initiatoren des Austritts-Volksbegehrens übereinstimmt und die einen Austritt selbst als „Ultima Ratio“ bei nachweislicher Reformunfähigkeit der Union bezeichnet, bekennt offen: „Zur Zeit geht überhaupt nichts in der Europäischen Union. Es ist fünf oder vielleicht drei Minuten vor zwölf. Wenn sich nichts ändert, dann ist das sehr wohl auch ein Thema.

Karl Albrecht Schachtschneider macht den Austrittwilligen Mut, denn aus seiner Sicht würde ein Abschied aus der Union die Bürger dieser Staaten von großen Sorgen befreien. Er sagt mit Blick auf die eingegangenen Milliardenhaftungen, Stichwort ESM, „dass all diese Verpflichtungen wegfallen, wenn man nicht mehr Mitglied der Europäischen Union oder auch nur der Währungsunion ist“. Ebenso könnte ein Land nach dem Austritt aus der EU aus dem TTIP-Abkommen aussteigen, wenn dieses tatsächlich in naher Zukunft in Kraft treten sollte: „Wenn man nicht mehr zur Europäischen Union gehört, besteht allemal eine wesentlich veränderte Geschäftslage, die nach dem allgemeinen Völkerrecht die Beendigung einer solchen Organisation erlaubt.“

Webseite: http://www.unzensuriert.at

http://eu-austritts-volksbegehren.blogspot.co.at/

http://www.volksbegehren-eu-austritt.at/

 

Ombudsfrau über Triloge-Absprachen in der EU!!!

„Wenn Sie eines Morgens aufwachen und entdecken, dass die Roaminggebühren abgeschafft oder ein neues Gesetz beschlossen wurde - dann ist die Ursache dafür ein Prozess, der sich Trilog nennt. Und weil es Sie direkt betrifft, müssen Sie mehr über diesen Prozess wissen“, so die EU-Ombudsfrau Emily O’Reilly zur Bedeutung von Trilogen und dem von ihr eingeleiteten Prüfverfahren.

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„Die Triloge - die Kommission, der Rat und das Parlament sind in einem Raum zusammengekommen und haben einen Deal geschlossen. Und damit werden Sie nun leben müssen“, so versucht O’Reilly die Wirkung von Trilogen im Interview mit ORF.at kurz und verständlich zu skizzieren.

Rund 90 Prozent aller EU-Gesetze werden mittels informeller Triloge - also Absprachen im kleinen Kreis und unter strengster Geheimhaltung - beschlossen. Und 78 Prozent werden sogar bereits vor der ersten Lesung mittels Trilog soweit fertig zwischen Rat, Parlament und Kommission ausverhandelt, dass sie dann von den eigentlich verantwortlichen Gremien - sprich dem Parlamentsplenmum und den Fachministern der 28 EU-Staaten - zumeist nur noch durchgewinkt werden.

„Politisches Spiel“

Ob das Parlament durch die Triloge - es gibt mehr als 1.000 jährlich - in seiner Kontrollfunktion nicht geschwächt werde, auf diese Frage wollte O’Reilly nicht direkt eingehen. Das sei ein „politisches Spiel“. Es gebe diese Meinung, aber auch die Gegenmeinung, wonach das Parlament durch die Triloge an Gewicht zugelegt habe. O’Reilly hofft nach eigenen Angaben durch mehr Transparenz in den Trilogen auf eine politische Debatte über Änderungen im derzeitigen, großteils informellen Gesetzgebungsverfahren.

Denn die EU-Verträge würden es erfordern, dass die Gesetzgebung öffentlich nachvollziehbar ist. Skeptisch zeigt sich O’Reilly in Bezug auf die „Better Regulation“-Agenda von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Dieses Programm, das Verwaltungsvereinfachung und weniger Regulation verspricht, zielt nicht zuletzt auch in Richtung des bevorstehenden „Brexit“-Referendums über Austritt oder Verbleib des Vereinigten Königreichs bei der EU.

Die Ombudsfrau sieht genau deshalb die Gefahr, dass einige bessere Regulierung vor allem als „schnellere Gesetzgebung verstehen werden“, weniger als verstärkte demokratische Rechenschaftspflicht.

Dritte Frage zum Trilog

Die im Frühjahr zu Trilogen eingeläutete Untersuchung O’Reillys geht demnächst in die zweite Phase, eine rund einmonatige öffentliche Konsultation. Jeder, der sich für das Thema interessiert, kann seine Meinung, Argumente und Fragen zu Trilogen schriftlich bei der Ombudsstelle einbringen. Möglicherweise noch heuer wird dann O’Reilly ihren Bericht mit - allerdings nicht verbindlichen - Empfehlungen veröffentlichen.

Die Triloge hätten sich über die Jahre als informeller Prozess neben dem offiziellen Gesetzgebungsprozess herausgebildet. Der Vorteil sei, dass damit der Prozess meist beschleunigt werde. Dem stehe die mangelnde Transparenz gegenüber. Für O’Reilly stellt sich neben der Transparenz eine weitere Frage: „Ist es die optimale und beste Gesetzgebung, die wir auf diese Weise bekommen?“

Von dem Argument, dass - im Falle einer Öffnung der Triloge - informelle Gespräche anderswo stattfinden würden, hält die Ombudsfrau nichts: Das bedeute jedenfalls nicht, dass man die Nachvollziehbarkeit der Trilog-Verfahren nicht „viel genauer untersuchen sollte - insbesondere angesichts ihrer Schlüsselrolle“.

„Tür zu anderen Aspekten“

Auch wenn ihre Empfehlungen weder für Kommission noch Rat oder Parlament verpflichtend sind, so erwartet O’Reilly trotzdem, dass ihr Bericht nicht folgenlos bleibt: Indem man das Trilog-Verfahren auf Transparenz prüfe, öffne man „auch eine Tür zu allen anderen mit Trilogen verbundenen Aspekten.“

Guido Tiefenthaler, ORF.at, aus Brüssel

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